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Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)

Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ermöglicht die Elektrizitätsgenossenschaft Bubikon den direkten Verbrauch von lokal produziertem Solarstrom am Ort der Erzeugung. Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaikanlagen können ihren Solarstrom gemeinsam mit weiteren Verbraucherinnen und Verbrauchern nutzen – einfach, transparent und über das bestehende Stromnetz.

Teilnehmende profitieren von günstigeren Strompreisen, einer höheren Eigenverbrauchsquote und einer regionalen Wertschöpfung. Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet und der Ausbau erneuerbarer Energien in Bubikon aktiv unterstützt. 

Die Elektrizitätsgenossenschaft Bubikon übernimmt dabei die Messung, Abrechnung und Verrechnung – für eine einfache und sichere Umsetzung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft.

Dokumente

Fragen / Antworten

Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)?

Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzenten (z. B. mit Photovoltaikanlagen) und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den vor Ort produzierten Solarstrom direkt gemeinsam nutzen.

Die Energie wird zeitgleich zur Produktion innerhalb der Gemeinschaft verbraucht – der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist.

Für wen eignet sich eine EVG?

Eine EVG eignet sich für:          

  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeliegenschaften
  • Arealüberbauungen
  • Eigentümergemeinschaften mit PV-Anlage
  • Auch Mieterinnen und Mieter können ohne eigene Solaranlage von lokal produziertem Solarstrom profitieren.
Wie funktioniert die Abrechnung?

Jede Verbrauchsstätte erhält eine Gesamtrechnung von der Elektrizitäts­genossenschaft Bubikon:

  • Anteil aus dem öffentlichen Netz → normale EGB-Tarife
  • Anteil aus der PV-Anlage (Eigenverbrauch) → vergünstigter Tarif
  • Die EGB übernimmt die Abrechnung im Auftrag des Produzenten
Wie teuer ist der Solarstrom innerhalb der EVG?

Der Eigenverbrauchspreis entspricht dem EGB-Basis-Tarif abzüglich 2 Rp./kWh (exkl. MWST).

Gibt es zusätzliche Gebühren?

Ja. Für die Abrechnung des Eigenverbrauchs erhebt die Elektrizitäts­genossenschaft Bubikon ein Dienstleistungsentgelt von 1.0 Rp./kWh (exkl. MWST) beim Produzenten.

Wer darf an einer EVG teilnehmen?
  • Alle Teilnehmenden müssen sich explizit anmelden und zustimmen
  • Alle müssen von der Elektrizitätsgenossenschaft Bubikon beliefert werden
  • Fremdbelieferte Zähler können nicht teilnehmen
  • Der Verbrauch und die Produktion müssen am Ort der Produktion stattfinden.
Welche technischen Voraussetzungen gelten?
  • Alle Teilnehmenden benötigen kommunikative Smart Meter
  • Abrechnung erfolgt auf 15-Minuten-Lastgangbasis
  • Produktion und Verbrauch müssen zeitgleich erfolgen
  • Es ist eine Produktionsmessung der PV-Anlage verpflichtend
Wo darf eine EVG gebildet werden?

Alle Anlagen müssen sich am Ort der Produktion gemäss EnG/EnV befinden (Grundstück bzw. definierter Produktionsperimeter).

Die EGB prüft die Machbarkeit und kann eine EVG ablehnen, falls gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind.

Was passiert mit überschüssigem Strom?

Nicht selbst verbrauchter Solarstrom wird ins Netz eingespeist und gemäss den gültigen Rückliefertarifen der EGB vergütet.